Infektionsschutz an der Grundschule HambergeZum Schutz der Gesundheit aller

 

An Schulen kommen täglich viele Menschen auf engem Raum zusammen. Um die Gesundheit der Schülerinnen, Schüler und des Schulpersonals zu schützen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, gelten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) klare gesetzliche Vorgaben und Verhaltensregeln.

Gesetzliche Besuchsverbote bei Erkrankung oder Verdacht
Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht besuchen, wenn sie an bestimmten ansteckenden Krankheiten leiden oder ein begründeter Krankheitsverdacht besteht. Zu diesen Krankheiten gehören unter anderem:

  • Klassische Kinderkrankheiten: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten und Scharlach.
  • Magen-Darm- und Hautinfektionen: Schwere Durchfallerkrankungen oder Erbrechen (besonders bei Kindern unter 6 Jahren), die ansteckende Borkenflechte, Krätze sowie Kopflausbefall.
  • Erkrankungen im Haushalt: Bei bestimmten, schwerwiegenden Infektionen (wie z. B. Masern, Mumps oder infektiöser Ruhr) gilt das Besuchsverbot für das Kind auch dann, wenn eine andere Person in der Wohngemeinschaft erkrankt ist oder der Verdacht darauf besteht.

Bei schweren Symptomen wie hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen oder Durchfall ist ein ärztlicher Rat einzuholen. Die behandelnde Arztpraxis entscheidet letztlich darüber, ob ein gesetzliches Besuchsverbot vorliegt.

Unverzügliche Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten
Besteht für ein Kind aus den genannten Gründen ein Besuchsverbot, sind die Erziehungsberechtigten gesetzlich dazu verpflichtet, die Schule unverzüglich darüber zu informieren und die vorliegende Erkrankung bzw. den Verdacht zu melden. Diese schnelle Rückmeldung ist notwendig, damit die Schule in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Sonderregelung zum Masernschutz
Vor dem Eintritt in die Schule muss ein gesetzlicher Nachweis erbracht werden, dass das Kind immun gegen Masern ist (in der Regel durch einen vollständigen Impfschutz oder eine bereits durchgemachte Erkrankung). Ohne diesen Nachweis kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen.

 

Allgemeine Vorbeugung und Hygiene

Zur Vermeidung von Ansteckungen im Schulalltag wird auf die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln verwiesen. Dazu zählt insbesondere das regelmäßige und gründliche Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch sowie nach Aktivitäten im Freien. Zudem wird ein vollständiger Impfschutz gemäß den medizinischen Empfehlungen nahegelegt.


Weiterführende Informationen und die vollständigen Listen der meldepflichtigen Krankheiten können beim zuständigen Gesundheitsamt des Kreises Stormarn oder beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit eingesehen werden. Das Informationsblatt Gemeinsam vor Infektionen schützen. Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen enthält nochmal alle wichtigen Informationen zum Nachlesen.